Den Mieterschutz reduzieren
Wer sich dafür einsetzt, dass möglichst viele Menschen Grundeigentümer werden, der darf den Mieterschutz nicht überdehnen. Sonst wird es für Mieter unattraktiv, Eigentümer zu werden.
Der heute vorhandene Mieterschutz in Deutschland muss also drastisch reduziert werden.
1. Miethöhe
Wenn Mieten kraft Gesetzes sehr niedrig gehalten werden, dann kann es finanziell erheblich günstiger sein, Mieter zu bleiben statt Eigentümer zu werden.
Dass die Vermieter dann u. U. zu wenig Mittel haben, um ihre Gebäude instandzuhalten, ist ein gewichtiges zusätzliches Gegenargument.
Es ist auch nicht einzusehen, warum -wie heute geregelt- Mieten nur z. B. um 15% innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfen. Das gilt ja sowieso nur für Mieten, die auch dann noch unter dem Wert des Mietpreisspiegels bleiben.
Wenn bei einem Wohnungswechsesl eine höhere Miete droht, kann das viele veranlassen, in ihrer bisherigen (z. B. zu großen) Wohnung zu bleiben. Der Mieterschutz behindert hier auch die Mobilität.
2. Kündigungsschutz
Wenn ein Mieter durch die Mietgesetzgebung praktisch unkündbar wird, dann werden ihm bezüglich der Nutzungsdauer eigentümerähnliche Rechte zugeschrieben.
Auch das kann ihn dazu veranlassen, Eigentum nicht anzustreben.
Die Konsequenz:
a) Mieterhöhungen zulassen
Der Gesetzgeber sollte es ermöglichen, dass die Miete durch den Vermieter an die Miethöhe bei einer Neuvermietung angepasst werden darf.
Die Fristen hierfür sollten nicht mehr als zwei Jahre betragen.
Wenn ein Mieter bisher schon eine Miete zahlte, die deutlich unter dem Marktpreis lag, dann gibt es keinen Grund, ihn gegenüber anderen weiterhin gesetzlich zu bevorteilen.
Sollte ihm die Zahlung aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein, so steht ihm hier Wohngeld zu.
b) Kündigung ermöglichen
Generell sollte ein Vermieter seinem Mieter kündigen dürfen. Die Frist sollte 18 Monate nicht überschreiten.
Dieser Zeitraum ist für einen Mieter ausreichend, um sich eine Ersatzwohnung zu suchen.
Die Wartefristen bei Genossenschaften oder Wohnungen der öffentlichen Hand sind generell nicht größer als diese Frist.
Sofern diese Gesetze geändert werden, würden Eigentumswohnungen für die derzeitigen Mieter an Attraktivität gewinnen.
Der Neubau würde verstärkt werden wegen der steigenden Nachfrage. Durch den Umzug in neue Eigentumswohnungen würde sich der Bestand an frein Mietwohnungen erhöhen.
Und auch die Privatisierung des Bestandes durch Umwandlung von Miet- in eigentumswohnungen würde durch die dann erhöhte Nachfrage gefördert weren.
Der heute vorhandene Mieterschutz in Deutschland muss also drastisch reduziert werden.
1. Miethöhe
Wenn Mieten kraft Gesetzes sehr niedrig gehalten werden, dann kann es finanziell erheblich günstiger sein, Mieter zu bleiben statt Eigentümer zu werden.
Dass die Vermieter dann u. U. zu wenig Mittel haben, um ihre Gebäude instandzuhalten, ist ein gewichtiges zusätzliches Gegenargument.
Es ist auch nicht einzusehen, warum -wie heute geregelt- Mieten nur z. B. um 15% innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfen. Das gilt ja sowieso nur für Mieten, die auch dann noch unter dem Wert des Mietpreisspiegels bleiben.
Wenn bei einem Wohnungswechsesl eine höhere Miete droht, kann das viele veranlassen, in ihrer bisherigen (z. B. zu großen) Wohnung zu bleiben. Der Mieterschutz behindert hier auch die Mobilität.
2. Kündigungsschutz
Wenn ein Mieter durch die Mietgesetzgebung praktisch unkündbar wird, dann werden ihm bezüglich der Nutzungsdauer eigentümerähnliche Rechte zugeschrieben.
Auch das kann ihn dazu veranlassen, Eigentum nicht anzustreben.
Die Konsequenz:
a) Mieterhöhungen zulassen
Der Gesetzgeber sollte es ermöglichen, dass die Miete durch den Vermieter an die Miethöhe bei einer Neuvermietung angepasst werden darf.
Die Fristen hierfür sollten nicht mehr als zwei Jahre betragen.
Wenn ein Mieter bisher schon eine Miete zahlte, die deutlich unter dem Marktpreis lag, dann gibt es keinen Grund, ihn gegenüber anderen weiterhin gesetzlich zu bevorteilen.
Sollte ihm die Zahlung aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein, so steht ihm hier Wohngeld zu.
b) Kündigung ermöglichen
Generell sollte ein Vermieter seinem Mieter kündigen dürfen. Die Frist sollte 18 Monate nicht überschreiten.
Dieser Zeitraum ist für einen Mieter ausreichend, um sich eine Ersatzwohnung zu suchen.
Die Wartefristen bei Genossenschaften oder Wohnungen der öffentlichen Hand sind generell nicht größer als diese Frist.
Sofern diese Gesetze geändert werden, würden Eigentumswohnungen für die derzeitigen Mieter an Attraktivität gewinnen.
Der Neubau würde verstärkt werden wegen der steigenden Nachfrage. Durch den Umzug in neue Eigentumswohnungen würde sich der Bestand an frein Mietwohnungen erhöhen.
Und auch die Privatisierung des Bestandes durch Umwandlung von Miet- in eigentumswohnungen würde durch die dann erhöhte Nachfrage gefördert weren.
immobilienhai - 1. Sep, 15:12