Den Erwerb der ersten eigengenutzten Wohnung durch Bürgschaft und Tilgungszulage fördern
Früher gab es den §7b und danach die Eigenheimzulage, mit der gefördert wurde, dass sich jemand Wohnungseigentum anschaffte. Heute gibt es keinerlei Förderung mehr.
Es könnte ab sofort ein Förderprogramm geben, das den Staat keinen Cent kostet, vielen aber die Möglichkeit gibt, Eigentum zu erwerben:
1. Bürgschaft
Die Banken verlangen heute ein Eigengeld von rund 20% des Kaufpreises. Auch die Erwerbsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Courtage) müssen aus Eigengld aufgebracht werden.
Der Staat könnte diese rund 30% des Gesamtaufwandes gegenüber der finanzierenden Bank verbürgen.
Das wird natrülich nur dann geschehen, wenn die Finanzerungsbeöastung für den Erwerber langfristig tragbar ist.
So kann denjenigen geholfen werden, die das Eigenkapital nicht ansparen konnten oder Mietern, die von dem Vorkaufsrecht bzgl. ihrer Wohnung überrascht werden.
2. Tilgungszulage
Zusätzlich könnte ein Tilgungszuschuss gezahlt werden in den ersten 10 Jahren nach dem Erwerb: Für jeden Euro, den der Erwerber tilgt, legt der Staat einen Euro drauf - gedeckelt bei 2.00€ pro Jahr.
So könnte der Erwerber in den ersten 10 Jahren rund 40.000€ tilgen, er wird also zum sparen motiviert.
Diese "Tilgungszulage" könnten aus einer Vermögenssteuer stammen. Denn: Was nützt eine Vermögenssteuer, die in den allgemeinen Haushalt fließt. Die Vermögenssteuer sollte dazu dienen, die Vermögensunterschiede auszugleichen.
Es könnte ab sofort ein Förderprogramm geben, das den Staat keinen Cent kostet, vielen aber die Möglichkeit gibt, Eigentum zu erwerben:
1. Bürgschaft
Die Banken verlangen heute ein Eigengeld von rund 20% des Kaufpreises. Auch die Erwerbsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Courtage) müssen aus Eigengld aufgebracht werden.
Der Staat könnte diese rund 30% des Gesamtaufwandes gegenüber der finanzierenden Bank verbürgen.
Das wird natrülich nur dann geschehen, wenn die Finanzerungsbeöastung für den Erwerber langfristig tragbar ist.
So kann denjenigen geholfen werden, die das Eigenkapital nicht ansparen konnten oder Mietern, die von dem Vorkaufsrecht bzgl. ihrer Wohnung überrascht werden.
2. Tilgungszulage
Zusätzlich könnte ein Tilgungszuschuss gezahlt werden in den ersten 10 Jahren nach dem Erwerb: Für jeden Euro, den der Erwerber tilgt, legt der Staat einen Euro drauf - gedeckelt bei 2.00€ pro Jahr.
So könnte der Erwerber in den ersten 10 Jahren rund 40.000€ tilgen, er wird also zum sparen motiviert.
Diese "Tilgungszulage" könnten aus einer Vermögenssteuer stammen. Denn: Was nützt eine Vermögenssteuer, die in den allgemeinen Haushalt fließt. Die Vermögenssteuer sollte dazu dienen, die Vermögensunterschiede auszugleichen.
immobilienhai - 2. Sep, 13:11